Bekanntmachung zur Schöffenwahl

Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Das Bewerbungsformular erhalten Sie in der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Tel.-Nr. 09384/9730-0,
E-Mail poststelle@vg-schwanfeld.de, oder unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.

Sie können Ihre Bewerbung bzw. Vorschläge bis zum 13.03.2023 schriftlich oder persönlich bei folgender Stelle abgeben:

Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, Zimmer 4.

 

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