Dorferneuerung / Fördermöglichkeiten

Die Teilnehmergemeinschaft Schwanfeld 3 und die Gemeinde Schwanfeld möchten alle Bürgerinnen und Bürger über die Förderung von privaten Baumaßnahmen und Kleinstunternehmen im Zuge des Dorferneuerungsverfahrens informieren.

Förderfähig sind u. a. dorfgerechte Außen- und Innensanierungen an Gebäuden, An- und Umbauten sowie im Einzelfall auch Ersatz- oder Neubauten, deren Förderung je Gebäude erfolgen kann. Je nach Objekt und geplanten Maßnahmen kann ein Zuschuss bis zu 35 % der Nettokosten und max. 50.000 € gewährt werden. Bei ortsplanerisch, kulturhistorisch und denkmalpflegerisch besonders wertvollen Bauwerken ist sogar eine finanzielle Unterstützung von bis zu 60 % der Nettokosten und max. 80.000 € möglich. Auch Neugestaltungen im Vor- und Hofbereich (z. B. Einfriedungen, Pflaster, Begrünungen) werden gefördert. Der Fördersatz liegt hier bei max. 30 % und max. 15.000 € je Anwesen.

Bestehende und neue Kleinstunternehmen der Grundversorgung wie beispielsweise Bäcker, Metzger, Wirtshäuser, Handwerker und Dienstleister können bei ihren Investitionen gefördert werden, wenn sie zur Innenentwicklung der Ortschaft beitragen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen min. 10.000 € betragen. Diese Ausgaben können bis zu 45% und max. 200.000 € bezuschusst werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nicht möglich ist, wenn Sie vorzeitig mit der jeweiligen Baumaßnahme bzw. Investition begonnen haben, ohne dass Ihnen eine schriftliche Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken vorliegt. Außerdem muss Ihr Anwesen bzw. Kleinstunternehmen im Fördergebiet der Dorferneuerung liegen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des ALE Unterfranken (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/107716/index.php),

des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/004011/ ) und der Gemeinde Schwanfeld. Bei privaten Maßnahmen können Sie Details zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und zur Antragstellung beim zuständigen Sachbearbeiter am ALE Unterfranken, Frau Lisa Kaiser, unter der Telefon-Nr. 0931/4101-874 erfragen. Für die Unterstützung von Kleinstunternehmen steht Ihnen Herr Joachim Kern, Telefon-Nr. 0931/4101-865, zur Verfügung.

Förderung Kleinstunternehmen
Grundversorgung

Förderung private
Maßnahmen

Kleinstunternehmen Dorferneuerung
Leistungsspektrum

Private Maßnahmen Dorferneuerung
Leistungsspektrum

Dorf grün gestalten

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