Bürgerstiftung

Gute Gründe für die Bürgerstiftung Schwanfeld

  • Ich kann dauerhaft Projekte in Schwanfeld zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
  • Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen – für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für die Gemeinde Schwanfeld.
  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe, und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
  • Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.
  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.
  • Ich kann mit einer Namensstiftung die Bürgerstiftung unterstützen. Mein Name bleibt in Erinnerung und wirkt über mein eigenes Leben hinaus für das Gemeinwohl.

Mit der Stiftung lassen sich über lange Zeit und über Generationen hinweg bleibende Ziele verfolgen. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder der Sparkasse Schweinfurt.

Wer stiftet, denkt voraus.
Wer stiftet, handelt zukunftsorientiert.
Wer stiftet, engagiert sich für „seine“ Gemeinde und „seine“ Mitbürger.

Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile

Spenden
Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.

Zustiftungen zu Lebzeiten
Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen. Zusätzlich können Sie als Stifter/Stifterin weitere Beträge in Höhe von 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.

Letztwillige Verfügung
Sie können Ihre Zuwendung an die Bürgerstiftung Schwanfeld in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schweinfurt in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Ein Stiftungsrat wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Zustiftung durch Erben
Die Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben ist möglich. Die Einbringung der
Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall führt zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer.

Die Bürgerstiftung Schwanfeld braucht Ihre Unterstützung

Wenn auch Sie sich als Stifter für die Bürgerstiftung Schwanfeld engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Schwanfeld oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Schweinfurt. Selbstverständlich nimmt die Bürgerstiftung Schwanfeld nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.

Ab einem Betrag von 200 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Viele Anlässe können zu einer nachhaltig wirkenden Spende führen, wenn Sie statt der zugedachten Geschenke oder Blumen um einen Beitrag zu Gunsten der Bürgerstiftung bitten:

  • Geburtstage
  • Firmenjubiläum
  • Tag der offenen Tür
  • oder statt Blumen und Kränze usw.
  • oder Sie spenden einfach nur, weil es Ihnen gut geht.

Wir sind dankbar für jeden Beitrag, mit dem Sie die Bürgerstiftung und damit das gesellschaftliche Miteinander in Schwanfeld aktiv unterstützen.

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft bei der Sparkasse Schweinfurt:
IBAN DE39 7935 0101 0021 2326 99
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Schwanfeld
(bitte ab 200,– Euro angeben, ob Spende oder Zustiftung)

In der Heimat wirken mit der Bürgerstiftung Schwanfeld

Die Bürgerstiftung Schwanfeld ist u. a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde Schwanfeld tätig:

  • traditionelles Brauchtum und Heimatpflege
  • Bürgerschaftliches Engagement zu Gunsten humanitärer und gemeinnütziger Zwecke
  • Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
  • Kunst und Kultur und örtlicher Museumsförderung
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Gesundheit und Sport, Bildung und Ausbildung
  • Jugend-, Familien- und Seniorenhilfe
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Völkerverständigung und internationale Partnerschaften
  • unterstützende Maßnahmen zur örtlichen Weiterentwicklung und Stärkung der Dorfgemeinschaft
  • vereinsunterstützende Maßnahmen

Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat, der sich aus sechs Personen, bestehend aus dem 1. Bürgermeister Schwanfelds, einem Vertreter der Sparkasse Schweinfurt (ohne Stimmrecht) und vier Bürger/innen der Gemeinde zusammensetzt.

Anträge und Vorschläge kann jede/r Bürger/in einbringen.

Kontaktmöglichkeiten

Gemeinde Schwanfeld
Rathausplatz 6
97523 Schwanfeld
Telefon 09384/97300
info@schwanfeld.de

Sparkasse Schweinfurt
Stiftungsberatung
Jägersbrunnen 1-7
97421 Schweinfurt
Telefon 09721/721-0
info@sparkasse-sw.de

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