Grundsteuererklärung: Fristverlängerung bis 30.04.2023

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag: 1. Januar 2022) von Grundstücken (z. B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen z. B. auch einzelne oder mehrere land- und forstwirtschaftliche Flurstücke) eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. April 2023 abzugeben. Nähere Informationen unter https://www.grundsteuer.bayern.de/

Um Fehler beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung zu vermeiden, hat Amtsleiterin Löw-Eger vom Finanzamt Schweinfurt Tipps für Sie.

Diese erhalten Sie hier als Download:    Tipps zur Grundsteuererklärung

Skip to content