Grundsteuerreform in Bayern – Die häufigsten Fehler

In seiner Pressemitteilung vom 22.02.2023 weist das Bayerische Landesamt für Steuern auf die häufigsten Fehler bei der Abgabe der Grundsteuererklärung hin. Einige der angesprochenen Punkte sind:

  • Der Freibetrag von 50 m² bei Garagen
  • Der Freibetrag von 30 m² bei Nebengebäuden
  • Bei Wohngebäuden ist grundsätzlich nur die Angabe der Wohnfläche erforderlich
  • Die Zuordnung von Streuobstwiesen, Wiesen- und Waldflurstücken zur Grundsteuer A oder B
  • Grundsteuerermäßigungen

Zusätzlich sind in der Pressemitteilung Hinweise, was zu tun ist, falls bereits eine fehlerhafte Grundsteuererklärung abgegeben wurde.

Die vollständige Pressemitteilung mit allen Informationen finden Sie hier:   PM Grundsteuerreform_Häufige Fehler aktualisiert

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