Grundsteuerreform in Bayern – Die häufigsten Fehler
In seiner Pressemitteilung vom 22.02.2023 weist das Bayerische Landesamt für Steuern auf die häufigsten Fehler bei der Abgabe der Grundsteuererklärung hin. Einige der angesprochenen Punkte sind:
- Der Freibetrag von 50 m² bei Garagen
- Der Freibetrag von 30 m² bei Nebengebäuden
- Bei Wohngebäuden ist grundsätzlich nur die Angabe der Wohnfläche erforderlich
- Die Zuordnung von Streuobstwiesen, Wiesen- und Waldflurstücken zur Grundsteuer A oder B
- Grundsteuerermäßigungen
Zusätzlich sind in der Pressemitteilung Hinweise, was zu tun ist, falls bereits eine fehlerhafte Grundsteuererklärung abgegeben wurde.
Die vollständige Pressemitteilung mit allen Informationen finden Sie hier: PM Grundsteuerreform_Häufige Fehler aktualisiert